I. Zuhahlungen und direkte Abrechnung der Praxis mit der Krankenkasse
Als Versicherte/r einer gesetzlichen Krankenkasse (GKV) entrichten Sie im Grundsatz nur die von der Kasse vorgeschriebene Zuzahlung. Dies ist entsprechend dem SGB V in den gültigen Rahmenverträgen mit Ihrer Krankenkasse festgelegt. Die ärztlich verordneten Therapien werden von uns gemäß der Verordnung durchgeführt und direkt mit Ihrem Versicherer verrechnet.
II. Wirtschaftliche Rückversicherung für zu erbringende Leistungen
Sollte die Prüfung Ihrer Verordnung vor Behandlungsbeginn ergeben, dass diese ungültig ist, liegt die Verantwortlichkeit bei Ihnen die Verordnung dem behandelnden Arzt/Ärztin zur Korrektur vorzulegen. Wenn dieser die Verordnung nicht korrigiert, werden die erbrachten Leistungen nicht von Ihrer Krankenkasse erstattet. Für den Eintritt dieses Falles verpflichten Sie sich, die von der Praxis erstellte Rechnung zu den Sätzen Ihres Versicherers zu begleichen. Die bereits geleistete Zuzahlung wird dabei verrechnet. Hiermit wird dies von Ihnen als Leistungsnehmer/in ausdrücklich bestätigt und berührt nicht unsere Verträge mit der GKV.
III. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform
Die oben genannten Bedingungen sind für beide Vertragspartner bindend, anders lautende mündliche Absprachen sind in Schriftform festzuhalten.