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Ausfallgebühren

Liebe Patientin, lieber Patient,

wir möchten Sie herzlich bitten, uns rechtzeitig zu informieren, falls Sie einen Termin einmal nicht wahrnehmen können. Kurzfristige Absagen führen leider dazu, dass wertvolle Behandlungszeiten ungenutzt bleiben.

Sollte ein Termin nicht spätestens 24 Stunden vorher abgesagt werden (z. B. aufgrund plötzlicher Erkrankung oder anderer unvorhersehbarer Gründe), sehen wir uns leider gezwungen, ein Ausfallhonorar in Höhe des Kassensatzes privat in Rechnung zu stellen. Die Ausfallgebühr ist vorort vor Ihrem nächsten Termin zu begleichen.

Falls wir Ihren abgesagten Termin kurzfristig anderweitig vergeben können, entfällt selbstverständlich die Ausfallgebühr.

Wir danken Ihnen sehr für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung - so helfen Sie uns, die Wartezeiten für alle Patientinnen und Patienten möglichst kurz zu halten.